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Das Todesurteil des Volksgerichtshofes
über Karlrobert Kreiten

Freisler gegen Generalfeldmarschall von Witzleben

Symbolfoto: Volksgerichtspräsident Dr.Freisler im Prozess gegen Generalfeldmarschall von Witzleben.
Koloriertes Foto. Möglicherweise eine Fotomontage

Im Namen

des Deutschen Volkes

In der Strafsache gegen

den Pianisten Karlrobert K r e i t e n aus Düsseldorf, geboren am 26. Juni 1916 in Bonn, niederländischer Staatsangehöriger,

z. Zt. in dieser Sache in gerichtlicher Untersuchungshaft,

wegen Wehrkraftzersetzung
hat der Volksgerichtshof, 1. Senat, auf Grund der Hauptverhandlung vom 3. September 1943, an welcher teilgenommen haben

als Richter:

Präsident des Volksgerichtshofs Dr. Freisler, Vorsitzender,
Landgerichtsdirektor Stier,
NSKK-Brigadeführer Heinsius,
Hauptgemeinschaftsleiter Winter,
Ortsgruppenleiter Koch,

als Vertreter des Oberreichsanwalts:

Erster Staatsanwalt Domann,

für Recht erkannt:

Karlrobert K r e i t e n hat mitten im totalen Krieg die kämpferische Widerstandskraft einer deutschen Volksgenossin durch niedrigste Verunglimpfung des Führers, das Voraussagen der Revolution und den Rat, sich von Nationalsozialismus abzukehren volksverräterisch zu zersetzen versucht und dadurch unserem Kriegsfeind geholfen.

Dadurch ist er für immer ehrlos geworden.
Er wird mit

dem Tode

bestraft.

Gründe:

Karl Robert K r e i t e n nächtigte, als er im März d. Js. in Berlin ein Konzert gab, mehrere Tage bei der Jugendfreundin seiner Mutter, der Vg. Frau Ott-Monecke, einer gläubigen Nationalsozialistin. Als Gast saß er öfters beim Frühstück und Abendessen mit ihr zusammen.

Dabei tat er die unglaublichsten Äußerungen, die ein schwerer Angriff auf die Gläubigkeit seiner Gastgeberin waren. Der Zusammenhang seiner Reden ist freilich nicht mehr feststellbar, weil es sich um verschiedene Male handelte. Aber einzelne markante und charakteristische Sätze stehen doch fest.

So sagte er ihr, der Führer sei krank und einem solchen »Wahnsinnigen« sei nun das deutsche Volk ausgeliefert!!! Wenn anderswo einem Staatsmann so etwas wie Stalingrad passiert wäre, wäre er längst abgesetzt. Der Führer sei brutal, so als er einen General abgesetzt habe, weil der ihm gesagt habe, er mache »diese naive Kriegsführung nicht mehr mit«. In zwei bis drei Monaten werde Revolution sein, und dann würden »der Führer, Göring, Goebbels und Frick einen Kopf kürzer gemacht". Die Zeugin solle nur ihr Führerbild wegtun, sonst werde sie bald Unannehmlichkeiten haben!!! Das alles und noch mehr, wie z. B., daß der Führer das Saargebiet, den Sudetengau, Österreich, »sich angeeignet« habe und daß er »das Münchener Abkommen gebrochen« habe, gibt Kreiten als seine Äußerungen zu. Er will sich damit entschuldigen, er habe all dies nur als Gerücht gesagt und um Frau Ott-Monecke als Parteigenossin, weil sie politisch so unwissend sei und gar nichts von den Gerüchten, die man so auf der Bahn höre, wisse, zu ärgern. Als ob ein Unterschied zwischen solch massierter Behauptung derartiger Gerüchte und ihrer Aufstellung als Tatsachenbehauptung wäre! Zumal er selbst sagt, daß er Frau Ott-Monecke gegenüber allerdings diesen Gerüchten nicht entgegengetreten sei, weil eine andere Meinung doch selbstverständlich sei!!!

Und was heißt es mehr als eine dumme Ausrede, er habe Frau Ott-Monecke nur als Parteigenossin ärgern wollen, zumal wenn man bedenkt, daß er selbst Parteianwärter ist. Nein, was er getan hat, ist ein schmutziger Angriff auf die Gläubigkeit einer deutschen Volksgenossin. Er hat damit öffentlich unsere Kraft zu mannhafter Selbstbehauptung in unserem Schicksalskampf angegriffen (§5 KSSVO). Öffentlich, denn jeder muß damit rechnen, daß ein deutscher Volksgenosse, der so etwas hört, das, wie es Frau Ott-Monecke auch getan hat, der nächsten zuständigen Stelle in Partei und Staat weitergibt. Öffentlich auch deshalb, weil unser nationalsozialistisches Reich will, daß sich jeder Volksgenosse mit Politik befaßt, und weil deshalb, was politisch ausgesprochen wird, einen Teil des politischen Gedankenfundus unseres Volkes bildet, zum Guten oder, wie bei dieser Handlungsweise Kreitens, zum Schlechten. Wer so wie Kreiten handelt, tut darüber hinaus gerade das, was unsere Feinde möchten; er macht sich zu ihrem Handlanger in ihrem Nervenkrieg gegen die Haltung unseres Volkes (§91 b StGB). Dieses schwere Verbrechen wird in nichts dadurch gemildert, daß der Angeklagte - obwohl in Deutschland geboren und aufgewachsen - holländischer Bürger ist, weil sein Vater Holländer ist. Um so weniger, als Kreiten selber sich als Deutscher betrachtet, denn er hat ja vor einigen Jahren um seine Aufnahme in die NSDAP gebeten.

Man braucht gar nicht noch hinzuzufügen, daß er - wie er bestreitet - nach Frau Ott-Moneckes glaubwürdiger Aussage aber feststeht - sich sogar zu der Erklärung verstieg, die Engländer müßten nicht alle paar Nächte einmal einen Großangriff machen, sondern jede Stunde eine Bombe abwerfen; dann wären wir schneller mürbe!!! Auch ist nicht nötig, zum Beweis seiner geistigen Verfassung darauf hinzuweisen, daß er in der Voruntersuchung dem Polizeibeamten ein paar Liter Sonnenblumenöl versprochen hat, wenn er seine Sache schnell - auch natürlich zu seinen Gunsten - erledigt. Es genügt ohnedies. Ein solcher Mann hat sich für immer ehrlos gemacht. Er ist in unserem jetzigen Ringen - trotz aller beruflicher Leistungen als Künstler - eine Gefahr für unseren Sieg. Er muß zum Tode verurteilt werden. Denn unser Volk will stark und einig und ungestört unserem Siege entgegenmarschieren.

Als Verurteilter muß Kreiten die Kosten tragen,

gez. Dr. Freisler        Stier.




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